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BGH, 14.07.1952 - IV ZB 41/52 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 10.06.1942 - IV 12/42
1. Bedarf es auch dann eines besonderen Wiedereinsetzungsgesuchs, wenn die …
Auszug aus BGH, 14.07.1952 - IV ZB 41/52
Es bleibt dahingestellt, ob im Rahmen der Entscheidung RGZ 169, 196 die Wiedereinsetzung auch ohne einen dahingehenden Antrag zu erteilen ist.Die Beklagte kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 169, 196 [199] berufen.
- BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.09.1952 - III ZB 13/52
Wiedereinsetzungsantrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.11.1959 - III ZB 15/59
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Jedoch kann die Klägerin sich auf ihre vor Einlegung der Berufung gemachten Eingaben an das Berufungsgericht zur Begründung eines an sich unter gewissen Umständen möglichen "stillschweigenden" Antrages auf Wiedereinsetzung (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1952 - IV ZB 41/52 in LM Nr. 8 zu § 234 ZPO) nicht mit Erfolg berufen, denn der Wiedereinsetzungsantrag muß nach § 236 ZPO die Nachholung der versäumten Prozeßhandlung enthalten, wenn diese bei Eingang des Wiedereinsetzungsantrages noch nicht nachgeholt ist.